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Ziele
Die zentrale Aufgabe der Freien Straffälligenhilfe – die Reintegration von
straffällig gewordenen Menschen – wird in den letzten Jahren zunehmend in Frage
gestellt. Strategien des Risikomanagements von Kriminalität und Diskussionen
über Strafverschärfungen dominieren die aktuelle kriminalpolitische Agenda. Die
Freie Straffälligenhilfe ist durch ihre rechtlich und sozialpolitisch schwache
Stellung besonders von diesem Stimmungsumschwung betroffen. Der Druck wird noch
erhöht durch den Umbau bzw. den Rückbau des Sozialstaates, durch die
Implementierung Neuer Steuerungsmodelle in den öffentlichen Verwaltungen und die
damit verbundene „Ökonomisierung“ der Sozialarbeit und durch die Diskussion um
die Neustrukturierung bzw. „Privatisierung“ der staatlichen Straffälligenhilfe.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Auswirkungen dieser kriminal- und
sozialpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre auf die Freie
Straffälligenhilfe zu erfassen und hinsichtlich ihrer Bedeutung zu
interpretieren. Vor allem drei Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der
Untersuchung:
- Ist die Freie Straffälligenhilfe unter den veränderten Rahmenbedingungen
überhaupt noch in der Lage, den Resozialisierungsauftrag auszufüllen?
- Hat die Diskussion um den Stellenwert der Resozialisierung Auswirkungen auf das
Tätigkeitsfeld und das Selbstverständnis der Freien Straffälligenhilfe? Zu
fragen ist insbesondere nach dem Verhältnis von Hilfe und Kontrolle und, damit
verbunden, die übergeordnete Frage nach der Funktion der Freien
Straffälligenhilfe im bzw. für das deutsche Strafrechtssystem.
- Gibt es unterschiedliche Entwicklungen in der Freien Straffälligenhilfe in
Abhängigkeit verschiedener Trägerschaften, Organisationsformen und Traditionen?
Die Freie Straffälligenhilfe ist kein systematisch ausdifferenziertes Subsystem
des Sozialstaates der Bundesrepublik Deutschland. Der Mangel an einheitlichen
Finanzierungsquellen, das Fehlen einer präzisen Aufgabenstellung und eine
schwache rechtliche Verankerung führten zu sehr unterschiedlichen Ausprägungen
der Freien Straffälligenhilfe. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich an
lokalen und regionalen Bedingungen sowie an die An- bzw. Einbindung in größere
Organisationszusammenhänge. Diese organisationsrelevanten Unterschiede haben
eine sehr differenzierte Ausgestaltung der Freien Straffälligenhilfe zur Folge.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass es nur sehr wenige empirische Studien zur
Freien Straffälligenhilfe gibt. Insgesamt gesehen ist das weite Feld der Freien
Straffälligenhilfe noch kaum empirisch erfasst, so dass viele der in den
aktuellen Diskussionen postulierten Entwicklungstrends in ihrem empirischen
Gehalt noch nicht überprüft wurden.
Forschungsprogramm
Angesichts der wenigen empirischen
Forschungsarbeiten zur Freien Straffälligenhilfe ist es erforderlich, in dem
geplanten Forschungsvorhaben der empirischen Deskription der diskutierten
Veränderungsprozesse breiten Raum einzuräumen. Daher ist es erforderlich,
typische Feldkonstellationen in der Freien Straffälligenhilfe zu erfassen, die
unterschiedlichen Entwicklungstendenzen vor der Vielzahl der Strukturmerkmale
abzubilden und schließlich ein Gesamtbild zu entwerfen, das Aussagen zur
Relevanz und zum Ausmaß der Veränderungen in der Freien Straffälligenhilfe
erlaubt.
Realisiert werden kann dieses Vorhaben auf der Basis eines zweigeteilten
Untersuchungsdesigns. Der erste Teil der Untersuchung besteht aus fünf
Fallstudien lokaler Netzwerke der Straffälligenhilfe, mit denen die typischen
Konstellationen der Freien Straffälligenhilfe in Deutschland qualitativ erfasst
werden. Bei den Fallstudien werden sowohl die einzelnen Institutionen der Freien
Straffälligenhilfe analysiert, als auch das regionale Hilfsnetzwerk, in das die
einzelnen Institutionen eingebettet sind. Nur die Zusammenführung dieser Ebenen
ermöglicht Aussagen über den Abbau oder den Ausbau von Maßnahmen. Den zweiten
Teil der Untersuchung bildet eine quantitative repräsentative Befragung von
Trägern und Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe in ganz Deutschland. Um
längerfristige Entwicklungstendenzen zu erfassen bzw. um dem Prozesscharakter
der Veränderungen gerecht zu werden, wird sowohl im qualitativen wie auch im
quantitativen Untersuchungsteil nicht nur die aktuelle Situation erhoben,
sondern auch die Entwicklung der letzten 10 Jahre retrospektiv
mitberücksichtigt.
Qualitative Fallstudien
In den Fallstudien werden alle vor Ort tätigen
Institutionen der Freien Straffälligenhilfe untersucht. Hierzu gehören alle auf
die Freie Straffälligenhilfe spezialisierten Organisationen und Träger, aber
auch alle integriert arbeitenden Einrichtungen der allgemeinen Wohlfahrtspflege,
die explizit Hilfsangebote für Straffällige oder deren Angehörige anbieten.
Zudem wird das gesamte lokale Netzwerk der Straffälligenhilfe analysiert, d. h.
es werden auch die Außenbeziehungen der Freien Straffälligenhilfe zu
Auftraggebern, finanziellen Trägern, Kooperationspartnern, Konkurrenten etc.
erfasst. Zu diesem Netzwerk gehören Akteure der Justiz, insbesondere die
staatliche Straffälligenhilfe in Form der Gerichts- und Bewährungshilfe,
verschiedene Sozialbehörden (Sozialamt, Jugendamt), sowie die (häufig externen)
Haftentlassenberatungen in den Justizvollzugsanstalten, die die Haftentlassenen
zu den jeweiligen lokalen Einrichtungen der Straffälligenhilfe vermitteln.
Die Fallstudien sollen die Pluralität der Freien Straffälligenhilfe, wie man sie
in Deutschland vorfindet, widerspiegeln. Diese Pluralität zeigt sich in
deutlichen Unterschieden hinsichtlich der Unabhängigkeit von der Justiz, der
Unabhängigkeit von den großen Wohlfahrtsverbänden, des Professionalisierungs-
und Spezialisierungsgrades und der Stärke des sozialen Hilfsnetzwerkes in das
die Freie Straffälligenhilfe eingebettet ist. Nicht alle Kombinationen dieser
Strukturmerkmale sind jedoch realiter vorzufinden und nicht alle Kombinationen
sind typisch für die Freie Straffälligenhilfe in Deutschland. Da es nur wenige
empirische Forschungsarbeiten zur Freien Straffälligenhilfe gibt, mussten wir
uns bei der Auswahl der Fallstudien auf mehrere Grundlagen stützen: ersten auf
die in der Literatur als relevant für die Ausgestaltung der Freien
Straffälligenhilfe diskutierten Kriterien (Quadt 1984, Trapp 1984,
Kawamura-Reindl 2003, Müller-Dietz 1989); zweitens auf den Sachverstand der
BAG-S; und drittens auf unsere eigene Kenntnis des Feldes. Unter
Berücksichtigung der praktischen Durchführbarkeit ergab dies fünf typische
Fallkonstellationen.
In der ersten Fallstudie wollen wir die Entwicklung eines lokalen Netzwerkes der
Freien Straffälligenhilfe untersuchen, das sich über Jahre gebildet hat und gut
ausgebaut ist. In seinem Zentrum steht ein großer freier Träger, der einen
relativ hohen Professionalisierungs- und Spezialisierungsgrad aufweist und nur
schwach an die Justiz angebunden ist. Eine solche Konstellation finden wir
beispielsweise in Münster mit „Chance e.V.“ oder in Bielefeld mit dem „Kreis
74“.
Die zweite Fallstudie bezieht sich ebenfalls auf ein gut ausgebautes und
etabliertes Netzwerk der Freien Straffälligenhilfe. Im Unterschied zur ersten
Studie soll es sich bei dem zentralen Akteur um einen justiznahen
Straffälligenhilfeverein handeln, der aber auch einen hohen
Professionalisierungsgrad aufweist und ein differenziertes Angebot für
Straffällige bietet. Für diese Konstellation wählten wir Stuttgart aus, wo wir
mit dem Bewährungshilfe e.V. und der Sozialberatung Stuttgart e.V. gleich zwei
große justiznahe Straffälligenhilfevereine vorfinden. Stuttgart bietet zudem die
Chance, die Auswirkung der Privatisierung der staatlichen Straffälligenhilfe auf
die Freie Straffälligenhilfe zu beobachten, da im Landgerichtsbezirk Stuttgart
die Bewährungs- und Gerichtshilfe seit dem 1.1.2005 auf einen externen freien
Träger (Neustart) übertragen wurde. Da es sich bei der Privatisierung der
Bewährungs- und Gerichtshilfe um das erste Modellprojekt dieser Art in
Deutschland handelt, wird ihm in der kriminalpolitischen Diskussion
Modellcharakter zugeschrieben, der nicht ohne Auswirkungen auf andere
Bundesländer bleiben wird.
In der dritten Fallstudie betrachten wir ein Netzwerk, in dessen Mittelpunkt
eine integriert arbeitende Einrichtung für Straffällige steht, d.h. eine
Einrichtung, in der neben Straffälligen und deren Angehörigen noch andere
Klienten betreut bzw. soziale Probleme bearbeitet werden. Zu fragen ist bei
dieser Fallkonstellation insbesondere, ob sich der geringe Spezialisierungsgrad
der Straffälligenhilfe auch in einer geringen Professionalisierung und in einem
schwachen Hilfsnetzwerk niederschlägt. Eine solche Fallkonstellation
„integrierte Anlaufstelle für Straffällige“ findet man beispielsweise in
Würzburg oder Augsburg.
Im Zentrum der vierten Fallstudie steht ein Modell der Freien
Straffälligenhilfe, das vielen als „Auslaufmodell“ gilt. Untersucht werden soll
das Netzwerk, das sich um einen von der Justiz und den großen
Wohlfahrtsverbänden unabhängigen Verein entwickelt hat, dessen Hauptarbeit von
ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen wird. Da der geringe
Professionalisierungsgrad der Einrichtung nur die Bearbeitung geringer
Fallzahlen zulässt, ist eine solche Konstellation vor allem in ländlichen
Gebieten vorzufinden. Ein Beispiel hierfür ist die „Gesellschaft für soziale
Eingliederung e.V.“ Rheinbach im Süden Nordrhein-Westfalens.
In der fünften Fallstudie wird ein lokales Netzwerk der Straffälligenhilfe in
den Neuen Bundesländern untersucht. Da dort aus historischen Gründen die
Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und traditionelle
Straffälligen-Hilfsvereine fehlen, ist in vielen Regionen das Netzwerk der
Freien Straffälligenhilfe nur sehr schwach ausgebildet. Verschärft wird diese
randständige Position durch die prekäre Haushaltslage vieler Länder und Kommunen
der Neuen Bundesländer und die damit verbundene schlechte finanzielle
Ausstattung der Freien Straffälligenhilfe. Dem steht ein starker Problemdruck
seitens der Klienten gegenüber, da in Folge hoher Arbeitslosigkeit und eines
insgesamt schlecht ausgestattete Sozialbereichs ein hoher Hilfsbedarf besteht.
Beispiele für eine solche Konstellation finden wir in den Städten Neuruppin
(Brandenburg) oder Neustrelitz ( Mecklenburg- Vorpommern).
Die den Fallstudien zugrunde liegenden Daten sollen mit Hilfe von drei sich
ergänzenden Methoden erhoben werden: Dokumentenanalyse, leitfadengestützte
Interviews mit Akteuren und Experten des Feldes, Sekundäranalysen statistischer
Erhebungen.
Die Dokumentenanalyse hat die Untersuchung von Geschäftsberichten,
Selbstdarstellungen (u. a. Internetauftritte), Informationsbroschüren aller vor
Ort tätigen Träger oder Organisationen der Freien Straffälligenhilfe zum
Gegenstand. Erfasst werden sollen insbesondere das Spektrum des Hilfs- und
Leistungsangebots, das Fallaufkommen bei den verschiedenen Angeboten, das
Selbstverständnis der Organisation, das Qualifikationsprofil der
Mitarbeiter/innen, das Verhältnis von hauptamtlichen und ehrenamtlichen
Mitarbeitern und die Finanzierungsgrundlage der Einrichtungen, differenziert
nach Art (z.B. Spenden, Bußgelder, Leistungen nach BSHG etc.) und Höhe der
Mittel. Soweit uns zugänglich werden hierzu auch organisationsinterne
Dokumentationen und Erhebungen herangezogen. Zentral für die Beschreibung von
Entwicklungstrends sind die bei den meisten Trägern öffentlichen
Geschäftsberichte der vergangenen zehn Jahre.
Ergänzt wird diese Dokumentenanalyse durch die Befragung der Geschäftsführern
bzw. Einrichtungsleitern oder Fachabteilungsleitern. Mit Hilfe von
leitfadengestützten Interviews können so Lücken der Dokumentenanalyse
geschlossen und Informationen ergänzt werden. Zusätzlich zu den Fragen über das
Leistungsangebot, Fallaufkommen, Mitarbeiterstruktur und Finanzierungsgrundlagen
etc. soll in den Interviews die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des
lokalen Straffälligenhilfe-Netzwerkes thematisiert werden, d.h. das Verhältnis
zu anderen Hilfsvereinen, das Verhältnis zur staatlichen Straffälligenhilfe, das
Verhältnis zu Richtern und Staatsanwälten und das Verhältnis zu den lokalen
Sozialbehörden. Um möglichen „beschönigenden“ Selbstdarstellungen der
Einrichtungen eine andere Sicht entgegenzustellen, sind zusätzlich zu den
Gesprächen mit der Führungsebene leitfadengestützte Interviews mit Fachkräften
der „operativen“ Ebene geplant. In diesen leitfadengestützten Interviews steht
auch die Alltagspraxis bestimmter Tätigkeitsbereiche (z. B. Gemeinnützige
Arbeit, Schuldenberatung, Haftentlassenenhilfe in den Justizvollzugsanstalten,
Anleitung von Ehrenamtlichen etc.) im Zentrum. In den Interviews mit beiden
Akteursgruppen der Freien Straffälligenhilfe geht es auch darum, Zugang zu
bekommen zu den Erfahrungen und dem Wissen, über das die befragten Akteure aus
ihrer oft jahrelangen teilnehmenden Beobachtung des Feldes verfügen. Neben
„harten“ Daten werden dabei auch Einschätzungen zu Entwicklungen des Feldes wie
z. B. des lokalen kriminalpolitischen Klimas oder der Relevanz von Leitbildern
und des Selbstverständnisses abgefragt.
Zusätzlich zu den Interviews mit den Akteuren der Freien Straffälligenhilfe sind
leitfadengestützte Interviews mit den Vertretern unterschiedlicher
Kooperationspartner der Straffälligenhilfe geplant. Vorgesehen ist ein Gespräch
mit der/dem für die Straffälligenhilfe zuständigen Referentin/en am Landgericht
und Vertretern der staatlichen Straffälligenhilfe (z.B. Bewährungs- und
Gerichtshelfer). Optional vorgesehen sind zudem Gespräche mit den lokalen
Sozialbehörden und besonderen Experten des lokalen Straffälligenhilfenetzes. Zu
denken ist hierbei insbesondere an pensionierte „Pioniere“ der
Straffälligenhilfe oder ehemalige Geschäftsführer von Einrichtungen.
Die genaue Anzahl der Akteurinterviews und Expertengespräche je Fallstudie lässt
sich im Vorfeld nicht genau festlegen. Vorgesehen und mit den beantragten
Mitteln leistbar sind ca. 10-15 Interviews pro Fallstudie, wobei die genaue
Anzahl der Interviews auch von der Differenziertheit und Größe des lokalen
Netzwerkes der Straffälligenhilfe abhängig sein wird. Die Auswahl der
Gesprächspartner wird teilweise über ein „Schneeballsystem“ erfolgen.
Entsprechend sind telefonische Vorabklärungen notwendig, um die Erhebungen vor
Ort zeitlich zu bündeln und so die ohnehin beachtlichen Reiseaufwendungen zu
minimieren.
Die Qualität der erhobenen Informationen ist zentral abhängig von der
Kooperationsbereitschaft der untersuchten Einrichtungen. Die Zusammenarbeit des
Instituts für Kriminologie mit der BAG-S, in der über ihre Dachverbände die
meisten Träger und Einrichtungen organisiert sind, dürfte die
Kooperationsbereitschaft zwar erhöhen. Die Grenzen der Kooperation dürften aber
in „heiklen“ Bereichen, in denen keine Anonymisierung der Auskünfte möglich ist,
schnell erreicht sein. Dies betrifft weniger Einschätzungsfragen als vielmehr
Informationen über harte finanzielle Daten, die, wie unsere Vorgespräche
zeigten, von vielen im Wettbewerb stehenden Akteuren als „Betriebsgeheimnis“
behandelt werden.
Die dritte Basis der Feldstudien bilden Sekundäranalysen vorhandener
Statistiken. Hierbei kann vor allem auf die Statistiken der Rechtspflege
zurückgegriffen werden, um so die Bedarfs- und Angebotsentwicklung miteinander
in Beziehung zu bringen. Ergänzend können Erhebungen lokaler Sozialbehörden oder
lokale Klientenerhebungen herangezogen werden wie beispielsweise die
Bedarfserhebung „Soziale Situation und Betreuungsbedarf von Probandinnen und
Probanden“, die im Amts- und Landgerichtsbezirk Stuttgart von der
Bewährungshilfe im Amts- und Landgerichtsbezirk Stuttgart gemeinsam mit dem
Bewährungshilfe e.V. in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Angestrebt
wird auch die Analyse der bei den übergeordneten Gerichten (in Baden-Württemberg
sind dies beispielsweise die Oberlandesgerichte) geführten Statistiken über die
Verteilung der von Richtern verhängten Bußgelder an die verschiedenen
gemeinnützigen Einrichtungen. Diese Statistiken dürften zwar in Folge ihrer
verbandspolitischen Relevanz mit einigen Zugangshürden verbundenen sein, ihre
Analyse im Zeitverlauf erlaubt jedoch Aussagen über die Verschiebung der
Finanzierungsgrundlage vieler Einrichtungen der Straffälligenhilfe.
Die verschiedenen Informationsquellen werden in den Fallstudien der fünf lokalen
Netzwerke der Freien Straffälligenhilfe zusammengeführt. Im Ergebnis erhält man
dadurch eine detaillierte Beschreibung der Netzwerke und ihrer Veränderungen
hinsichtlich dem Aufgaben- und Tätigkeitsprofil, dem Verhältnis der
verschiedenen Akteure untereinander, der internen Arbeitsorganisation und des
Selbstverständnisses der Freien Straffälligenhilfe. Diese Beschreibung
beinhaltet auch die hinter den Entwicklungen stehenden Begründungen und
Kausalitäten der Prozesse.
Repräsentative quantitative Befragung
Ergänzend zu den Fallstudien soll eine quantitative Untersuchung der Freien
Straffälligenhilfe in Deutschland durchgeführt werden. Eine solche für
Deutschland jedenfalls in dieser Form erstmalig durchgeführte repräsentative
Befragung der Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe ermöglicht eine
Beschreibung der Gesamtsituation der Freien Straffälligenhilfe. Sie erlaubt auch
eine Abschätzung der (quantitativen) Relevanz der in den Fallstudien ermittelten
Veränderungsprozesse und Problemlagen.
Die Befragung erfolgt mit einem standardisierten Fragebogen, dessen genauer
Aufbau und Inhalt noch abhängig ist von den Ergebnissen der Fallstudien.
Verschiedene Themenbereiche sind Gegenstand der Befragung:
-
das Tätigkeits- und Leistungsprofil der Einrichtung,
-
die Finanzierungsgrundlage der Einrichtung,
-
die Vernetzung und Arbeitsteilung mit anderen Einrichtungen der
Straffälligenhilfe,
-
die internen Arbeitsorganisation und Mitarbeiterstruktur,
-
die Entwicklung des Ehrenamtes,
-
das Selbstverständnis der Einrichtung
Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme geht es dabei auch um die retrospektive
Erfassung möglicher Veränderungsprozesse innerhalb der letzten zehn Jahre.
Aufgegriffen werden sollen auch einige Fragestellungen aus den zurückliegenden
Diakonie- und Caritas-Erhebungen, um eine Vergleichbarkeit der
Untersuchungsergebnisse zu ermöglichen.
Der Fragebogen richtet sich an die Führungsebene, d.h. die Geschäftsführer oder
Einrichtungsleiter aller selbstständigen Einrichtungen der Freien
Straffälligenhilfe in Deutschland. Entsprechend groß ist der Aufwand, der zur
Ermittlung der Grundgesamtheit betrieben werden muss. Da es kein systematisches
aktuelles Adressenverzeichnis der Organisationen der freien Straffälligenhilfe
gibt, wird für die Ermittlung der Grundgesamtheit ein mehrstufiges Verfahren
gewählt. Die Basis bildet das aktuelle Adressverzeichnis der BAG-S zu
Einrichtungen und Hilfsangeboten für Straffällige und deren Angehörige.
Abgeglichen und ergänzt wird diese Übersicht durch die Adressenverzeichnisse der
Straffälligeneinrichtungen der großen Wohlfahrtsverbände. Diese sind teilweise
im Internet zugänglich oder dürften ohne größere Schwierigkeiten von den
Verbänden zu erhalten sein. Eine dritte Quelle bildet das leider nicht mehr ganz
aktuelle, aber allein schon von seinem Umfang einmalige „Adressbuch Soziale
Arbeit und Strafrecht“. Darin sind auch kleinere Einrichtungen und die völlig
unabhängig von den Wohlfahrtsverbänden und justiznahen Vereinen arbeitenden
Einrichtungen erfasst. Mit Nachrecherchen via Telefon und Internet, soll die
Aktualität der Adressen gesichert, der Status kleinerer Vereine und
Einrichtungen überprüft und weiße Flecken auf der Landkarte gefüllt werden. Für
die Vervollständigung der Adressen soll schließlich auch noch die Feldkenntnis
der Akteure und Experten der lokalen Fallstudien genutzt werden.
Angesichts der Schwierigkeiten, die selbst die Dachverbände der kirchlichen
Einrichtungen der Straffälligenhilfe Caritas (2004) und Diakonie (2004) hatten,
ihre Mitgliedseinrichtungen für eine Teilnahme bei den von ihr durchgeführten
Erhebungen mitzumachen, darf der Rücklauf nicht zu hoch eingeschätzt werden.
Dennoch ist angesichts der geschätzten weit über 1000 selbstständigen
Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe mit einem Rücklauf von mehreren
hundert Fragebögen zu rechnen. Eine Fallzahl, die groß genug ist, ein
repräsentatives Strukturbildes der freien Straffälligenhilfe zu erstellen;
repräsentativ im Hinblick auf verschiedene Organisationsformen,
Organisationsgrößen, die unterschiedliche Ressourcenausstattung, der Nähe zur
Justiz und der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche der Freien
Straffälligenhilfe.
Der Erfolg der Befragung soll durch einen umfangreichen Pre-Test abgesichert
werden. Für diesen Pre-Test kommen insbesondere die qualitativ erhobenen, an den
lokalen Fallstudien teilnehmenden Einrichtungen in Frage. Falls zur Erhöhung der
Rücklaufquote erforderlich, ist ein zusätzliches Erinnerungsschreiben an alle
Einrichtungen geplant. Auch die Zusicherung einer Veröffentlichung der
Grundauszählung der Befragung im Internet und die enge Kooperation mit der BAG-S
dürften sich positiv auf die Mitarbeit der zu befragenden Einrichtungen
auswirken.
Ergänzend zu der bundesweiten Befragung sind Expertengespräche auf Verbandsebene
geplant. Für diese Gespräche wären z. B. die Referatsleiter für
Straffälligenhilfe der großen Wohlfahrtsverbände zu gewinnen. So könnte auch
nicht veröffentlichtes Wissen zu Problemlagen und Entwicklungstrends der Freien
Straffälligenhilfe in die Interpretation der repräsentativen Daten einfließen.
Genaue Zahlen hierzu liegen nicht vor. Die von Schöch/Kaiser/Kerner
(1982, S. 464) für die alten Bundesländer angegebene Zahl von 2700 dürfte heute zwar nicht mehr erreicht werden, doch lassen erste Auswertungen des
Adressenverzeichnisses der BAG-S und des „Adressbuches Soziale Arbeit und
Strafrecht“ (1995) eine Anzahl von über 1000 Einrichtungen als realistisch
erscheinen.
ifk@uni-tuebingen.de - Stand
29. April 2008
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