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Seminar SoSe 2003
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veranstaltet von: Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner zusammen mit den Wiss. Mitarbeitern Dr. Gerson Trüg und Frank Czerner Brauchen wir ein schärferes Jugendstrafrecht?Jugendkriminologische sowie jugendstrafrechtliche Analyse und Bewertung neuerer Reformvorschläge, auch im internationalen VergleichDas Seminar wird in folgender Form durchgeführt:
Vorläufige Themenliste:(01) Vorschläge zur Senkung der Strafmündigkeitsgrenze in Deutschland: Begründungen und Frage ihrer Fundierung durch Befunde zur sog. Kinderkriminalität. (Vergeben) (02) Strafmündigkeitsgrenzen im internationalen Vergleich: genereller Überblick sowie Analyse jüngerer Reformen in ausgewählten Staaten. (Vergeben) (03) Hilfe / Kontrolle / Sanktionierung bei nicht strafmündigen Kindern: Analyse der Lösungsmodelle in ausgewählten Staaten. (Vergeben) (04) Vorschläge zur Einstufung der Heranwachsenden als Vollerwachsene in Deutschland: Begründungen und Frage ihrer Fundierung durch kriminalistisch-kriminologische Befunde zur Kriminalitätsbelastung von "Jungerwachsenen". (Vergeben) (05) Die Obergrenze der Jugendgerichtsbarkeit im internationalen Vergleich: genereller Überblick sowie Analysen jüngerer Reformen in ausgewählten Staaten. (Vergeben) (06) Die Ausdehnung der Strafrahmen im Jugendstrafrecht, insbesondere Erhöhung der Jugendstrafe auf 15 Jahre: Vorschläge, jugendstrafrechtliche Anknüpfungspunkte, kriminalpolitische Hintergründe. (Vergeben) (07) Führungsaufsicht und Sicherungsverwahrung bei Jungtätern: Geltendes Recht, Reformvorschläge besonders bei Heranwachsenden, Begründungen und Probleme. (Vergeben) (08) Behandlung minderjähriger Beschuldigter als Erwachsene: Der "Transfer" junger Täter zu den Allgemeinen Gerichten bzw. ins Erwachsenenstrafrecht im internationalen Vergleich. (Vergeben) (09) Beibehaltung oder Abschaffung des "Erziehungsgedankens" im Jugendstrafrecht: Analyse der Vorschläge mit Schwerpunkt auf den Diskussionen zum Deutschen Juristentag 2002. (Vergeben) (10) Erziehung und Strafe im österreichischen Jugendstrafrecht: Entwicklung seit dem ÖJGG 1988 und Gegenwartsstand. (Vergeben) (11) Erziehung und Strafe im niederländischen Jugendstrafrecht: Entwicklung seit den 70er Jahren. (offen) (12) Erziehung und Strafe im französischen Jugendstrafrecht: Entwicklung der "Ordonnance 1945" seit den 70er Jahren, sowie jüngste Ergänzungsgesetze. (offen) (13) Erziehung und Strafe im englischen Jugendstrafrecht seit den 70er Jahren, auch mit Blick auf Wandlungen in der Rolle der Polizei. (Vergeben) (14) Erziehung und Strafe im belgischen Jugendstrafrecht seit den 70er Jahren, insbesondere mit Blick auf die Trennung des Staates in (sprachlich definierte) "Gemeinschaften". (offen) (15) Erziehung und Strafe im skandinavischen Jugendstrafrecht seit den 70er Jahren. (Vergeben) (16) Erziehung und Strafe im schweizerischen Jugendstrafrecht, insbesondere mit Blick auf die geplante Einführung eines eigenständigen JGG. (Vergeben) (17) Erziehung und Strafe im polnischen Jugendstrafrecht, als Beispiel für den Umbau sozialistischer Systeme nach 1990. (offen) (18) Erziehung und Strafe im amerikanischen Jugendstrafrecht: der Wandel vom Parens-Patriae-Prinzip zum Waiver-System und die damit verbundenen Folgen. (Vergeben) (19) Freiheitsentziehende Sanktionen bei jungen Tätern: Vergleich der Lösungen im österreichischen und im deutschen Jugendgerichtsgesetz (Theorie und Praxis). (Vergeben) (20) Freiheitsentziehende Sanktionen bei jungen Tätern: Vergleich der Lösungen im englischen Recht und im deutschen Jugendgerichtsgesetz (Theorie und Praxis). (Vergeben) (21) Freiheitsentziehende Sanktionen bei jungen Tätern: Vergleich des geltenden Rechts (Theorie und Praxis) sowie der Reformvorschläge in Deutschland und der Schweiz. (Vergeben) (22) Diversionsmaßnahmen bei jungen Tätern: Regulierung von "Bagatellen" oder auch von schwerer Kriminalität? (Vergleich der Lage in ausgewählten Staaten). (Vergeben) (23) Täter-Opfer-Ausgleich bzw. Konfliktausgleich bei jungen Tätern: Regulierung von "Bagatellen" oder auch von schwererer Kriminalität? (Vergleich der Lage in ausgewählten Staaten). (Vergeben) (24) Junge Mehrfachtäter / Serientäter / Intensivtäter: Geltendes Recht in Deutschland, Begründungen für Vorschläge zu intensiverer Kontrolle, und die Aussagekraft kriminologischer Befunde. (Vergeben) (25) Intensivierte Kontrolle oder/und erhöhte Bestrafung von Mehrfachtätern: Rechtslage und Praxiserfahrungen in England. (offen) (26) Intensivierte Kontrolle oder/und erhöhte Bestrafung von Mehrfachtätern: Rechtslage und Praxiserfahrungen in den USA. (Vergeben) (27) Jugendstrafvollzug oder Erwachsenenstrafvollzug für junge Täter: Geltendes Recht in Deutschland sowie Analyse von Reformvorschlägen. (Vergeben) ifk@uni-tuebingen.de - Stand 02. April 2003 |